Tennis Spielbetrieb

  Tennispielerinnen und Tennisspieler Urheberrecht: © HSZ Walter

Der sogenannte "freie Spielbetrieb" bietet Berechtigten die Möglichkeit, ohne vorherige Online-Reservierung eines Platzes selbstorganisiert Tennis zu spielen. Im Sommersemester kann, wer eine Tenniskarte gebucht hat, an sieben Tagen die Woche – auch feiertags – am freien Spielbetrieb auf der Tennisanlage Professor-Pirlet-Straße teilnehmen. Für ein faires Miteinander und Wechseln sind einige Regelungen getroffen und hier beschrieben, wir bitten um Beachtung! Im Wintersemester sind die hochschuleigenen Ascheplätze nicht in Betrieb, ein freier Spielbetrieb kann dann nicht angeboten werden. 

 

Zielgruppe und Voraussetzungen

Für die Teilnahme am freien Spielbetrieb auf der Tennisanlage Professor-Pirlet-Straße ist die entgeltpflichtige Tenniskarte Voraussetzung! Gäste zahlen ein erhöhtes Entgelt. Die Tenniskarte ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht auf andere Personen übertragbar. Wir weisen darauf hin, dass bei allen Hochschulsportveranstaltungen mit Kontrollen zu rechnen ist!

Spielzeiten und Platzregeln

Öffnungszeiten

Die Tennisanlage Professor-Pirlet-Straße ist im Sommersemester täglich von 8 bis 21 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9 – 21 Uhr geöffnet. Im Wintersemester ist die hochschuleigene Tennisanlage nicht in Betrieb, es findet kein freier Spielbetrieb statt.

Check-In vor Spielbeginn

Die Tenniskarte für die Plätze der Tennisanlage Prof.-Pirlet-Str. ist auf dem Platz vor Spielbeginn und unaufgefordert in die Check-In-Box einzulegen, so das Lichtbild und Namen zu lesen sind und nach der Kontrolle durch die Sportwarte und oder der Aufsicht der Check-In-Box sofort wieder zu entnehmen und sicher zu verwahren. Die Platzreservierung erfolgt in Absprache mit den Spielenden, indem die Spielberechtigung in die freie Check-In-Box gelegt wird.

An den nachfolgend genannten Tagen bleibt die Tennisanlage planmäßig für den regulären Betrieb geschlossen:

RWTH FH SPORTS DAY

Nutzungsreihenfolge und Organisation der Wechsel

Die Spielerinnen und Spieler organisieren das Spielen und Wechseln selbst. Der Wechsel auf den Plätzen des freien Spielbetriebs findet prinzipiell immer zur vollen Stunde statt. Hierzu kann man sich jeweils auf den Plätzen „einfordern“, indem man die Spielberechtigungen in die freie Check-In-Box legt.

Um bei entsprechendem Andrang die Reihenfolge der Forderungen einzuhalten, muss nach der Anmeldung bei den Vorgängerinnen beziehungsweise Vorgängern mindestens eine Person durchgehend bis zum Beginn der eigenen Spielzeit auf dem entsprechenden Platz anwesend sein.

Sind nicht alle Plätze belegt und ein Platz frei, können Berechtigte mit Tenniskarte ohne weitere Anmeldung beginnen zu spielen. Das Abziehen und Wässern der Plätze gehört zur Spielzeit dazu und ist vor dem Wechsel zu erledigen.

Die Tenniskarte gilt nicht für den Allwetterplatz!

Bespielbarkeit der Plätze

Prinzipiell stehen alle Ascheplätze für Inhaberinnen und Inhaber der Tenniskarte zur Nutzung im freien Spielbetrieb zur Verfügung, allerdings sind die Plätze 1, 2 und 6 teilweise für Kurse, Einzeltermine und Abonnements reserviert. Kurse und Platzreservierungen haben immer Vorrang vor dem freien Spielbetrieb. Nicht belegte Stunden können für den freien Spielbetrieb genutzt werden. Die Belegungszeiten können in den Belegungsplänen eingesehen werden.

Tragen Sie sich in den Mailverteiler Sportanlagensperrungen ein, um gegebenenfalls per E-Mail Nachricht über Sperrungen der Tennisplätze zu erhalten. Bei kurzfristigen, zum Beispiel wetterbedingten, Sperrungen kann die Bespielbarkeit der Plätze auch bei den Sportwarten unter der Telefonnummer +49 151 14042585 erfragt werden.

Der Nutzungsordnung der Tennisanlage ist Folge zu leisten!

Material und Schuhregelung

Für das Spiel auf den Ascheplätzen der Tennisanlage Professor-Pirlet-Straße im Sommersemester benötigen Sie Tennisaußenschuhe (Sandplatztennisschuhe oder All Court Tennisschuhe). Sportschuhe für andere Sportarten sind nicht zulässig.

Spielerinnen und Spieler, die die Schuhregelung missachten, werden zum Schutz des Aschebelags von der Nutzung ausgeschlossen. Eine Erstattung des Entgelts erfolgt nicht!

Bälle und Schläger sind selbst mitzubringen.

Kostenbeitrag

Das Entgelt für die Tenniskarte beträgt 45 Euro. Sieben Wochen vor Ende des Sommersemester-Programms wird das Entgelt für die Karte um 50 Prozent reduziert.

Die Tenniskarte gilt für die gesamte Sommer-Saison ab Ende April beziehungsweise Anfang Mai bis Mitte Oktober.

 

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  • Basisinformationen

    Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zu den Sportanlagen, Materialien und Voraussetzungen.