Wildenhof
Ab dem 18.05. ist das Sporttreiben in den Individualwassersportarten am Rursee wieder möglich. Der Zugang zum Wildenhof ist aber nur Sporttreibenden gestattet, welche einen Sportkurs gebucht haben oder zu ihrer Sporterlaubniskarte zusätzlich eine Einzelterminbuchung getätigt haben, da die Gesamtmenge der Sporttreibenden pro Sportart pro Tag beschränkt ist und im Notfall Infektionsketten nachverfolgt werden können. Wir bitte alle Sporttreibenden die Wassersportstätte nach Beendigung der Sportaktivität wieder zügig zu verlassen. Die Benu
Kontakt
Name
Uli Weber
Sportlehrer
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Basisinformationen
Verhaltensregeln Übergangsprogramm Corona
Das Einhalten der Verhaltensregeln Corona des Hochschulsportzentrums ist für alle Teilnehmenden des Übergangsprogramms verbindlich.
Sportstätte
Der Aufenthalt zu Sportaktivitäten an der Veranstaltungsstätte Wildenhof ist nur nach Buchung eines Sportkurses oder nach Buchung eines Einzeltermins möglich.
Es dürfen max. 2 Personen gleichzeitig den Steg betreten um ihr Sportgerät ins Wasser zu lassen. Alle Sporttreibenden müssen sich vor Beginn des Trainings beim Verwalter anmelden.
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Gemeinschaftsräumen des Wildenhofes ist nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen) gestattet. Die verantwortlichen Personen melden sich dann beim Verwalter, und er öffnet die Duschen. Übernachtungen am Wildenhof finden nicht statt.
Kontrolle der Zugangsberechtigung
Der Widenhof ist als Freizeit und Seminarstätte geschlossen. Das Betreten der Wassersportstätte ist nur zugangsberechtigten und angemeldeten Personen für den Wassersport gestattet.