Vermietung und Überlassung
Kontakt
Überlassung
Sofern Kapazitäten frei sind, werden einige hochschuleigene Sportanlagen nach vorheriger Anmeldung für Turniere und Sportfeste an Hochschulgruppen vergeben. Freie Kapazitäten können in dem jeweiligen Belegungsplan online eingesehen werden.
Eine Überlassung umfasst mindestens drei Stunden. Eine Ausnahme hiervon ist der Naturrasenplatz im Stadion Königshügel.
Anträge für eine Überlassung müssen mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin im Service Point des Hochschulsportzentrums eingereicht werden. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Sportanlagenbelegungen durch Überlassung sind entgeltpflichtig. Eine Übersicht der gültigen Entgelte finden Sie unter den Basisinformationen.
Der Ausschank von Speisen und Getränken bedarf einer Sondergenehmigung, Ein Antrag für diese Sondergenehmigung muss ebenfalls schriftlich formuliert werden.
Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung oder Absage.
Vermietung
Das Hochschulsportzentrum bietet Ihnen neben der Überlassung von Sportanlagen zwei weitere Möglichkeiten für eine Reservierung derselben. Sie können zwischen einer entgeltpflichtigen Einzelterminbuchung und einem entgeltpflichtigen Abonnement wählen.
Das Abonnement ermöglicht Ihnen eine regelmäßige Nutzung von Sportanlagen für einen festen Semesterzeitraum beziehungsweise eine festgelegte Anzahl von Terminen. Die Einzelterminbuchung umfasst lediglich einen einzelnen Termin.
Einzelterminbuchungen und Abonnements sind für die unten genannten Sportanlagen möglich.
Einzelterminbuchung | Abonnement |
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Beachvolleyballplatz | Beachvolleyballplatz |
Beachsportplatz | Beachsportplatz |
SOCCERBOX Königshügel | SOCCERBOX Königshügel |
Tennisplatz | Sporthalle Königshügel |
Tennisplatz |