Nutzungsbedingungen
Die Tageskarte gilt nur für den Kalendertag, an dem sie gebucht wird.
Bitte beachten Sie die angepassten Öffnungszeiten an Feiertagen.
Die Öffnungszeiten an Feiertagen werden auf der RWTH GYM Webseite veröffentlicht.
Trainingsbereiche die für Kursangebote gesperrt sind können nicht für das freie Training genutzt werden.
Das Personal ist berechtigt den Zugang zum RWTH GYM zu verweigern, sollten die Punkte unter „Zum Training ist verpflichtend mitzubringen“ missachtet werden.
Nutzungsberechtigte Personen
- Studierende
- Mitarbeitende der RWTH Aachen und FH Aachen
- Gäste und Externe haben keinen Zugang zum RWTH GYM
Zum Training ist verpflichtend mitzubringen:
- Anmeldebestätigung, die per Mail versendet wird
- Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis
- Saubere Sportschuhe
- Sportbekleidung
- Sauberes Handtuch
- Plastik- oder Metalltrinkflasche
- Großes Vorhängeschloss zum Einschließen der persönlichen Gegenstände
Kleiner Fitness Knigge
- Cardio-Geräte müssen nach Gebrauch gereinigt werden
- Geräte zwischen den Sätzen frei machen
- Hanteln, Scheiben und Kleinmaterialien nach Gebrauch zurückräumen
- Geräte nicht mit dem Handtuch reservieren
- Die Racks angemessen lange nutzen, da hier die Nachfrage sehr hoch ist.
Stornierungsbedingungen
Eine Rückerstattung des Kartenentgelts ist nicht möglich.
Haftungsausschluss
Mit der Buchung einer Tageskarte erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, auf eine Einweisung in die Geräte- und Übungsnutzung einvernehmlich zu verzichten. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Trainingsgeräte ohne vorherige Einweisung ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt. Im Falle eines Schadens, der durch unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte entsteht, ist das Hochschulsportzentrum für daraus resultierende Verletzungen oder Schäden von jeglicher Haftung befreit. Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung, sich vor der Nutzung der Geräte über deren sachgemäße Handhabung zu informieren und bei Unklarheiten eine Einweisung durch das Personal in Anspruch zu nehmen. Das Hochschulsportzentrum der RWTH Aachen haftet nicht für Schäden, die infolge eigenmächtiger Nutzung ohne Einweisung entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Betreibers vor.