Fitnesstrainingskarten

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Wichtige Voraussetzung

Voraussetzung für die Buchung einer Fitnesstrainingskarten ist die Teilnahme an einem Einführungskurs oder Quereinstiegskurs. Bei einer Trainingspause muss eine Buchungsbestätigung eines Qualifikationskurses vorgelegt werden. Liegt diese nicht mehr vor, ist ein erneuter Besuch eines Quereinstiegskurses erforderlich.

Die Fitnesstrainingskarten sind ab dem ersten Geltungstag für den entsprechenden Zeitraum gültig. Der erste Geltungstag muss bei der Buchung manuell ausgewählt werden.

Verschiedene Fitnesstrainingskarten

Grundsätzlich können Sie sich zwischen einer normalen Fitnesstrainingskarte, die während der gesamten Öffnungszeiten gültig ist, und einer Frühtrainingskarte entscheiden. Die 12-Monats-Fitnesstrainingskarten werden in zwei Raten abgebucht.

Fitnesstrainingskarte

12 Monate 209 Euro, in zwei Raten
6 Monate 115 Euro
3 Monate 77 Euro
1 Monat 38 Euro

Frühtrainingskarte

12 Monate 153 Euro, in zwei Raten
6 Monate 79 Euro
3 Monate 58 Euro

Trainingszeiten der Frühtrainingskarte

Die Trainingszeiten der Frühtrainingskarte sind innerhalb der Öffnungszeiten auf folgende Zeiten begrenzt:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag
7:00-16:00 Uhr 7:00-16:00 Uhr 7:00-16:00 Uhr 7:00-16:00 Uhr 7:00-16:00 Uhr ganztägig

Letztes Einchecken für das Training mit der Frühtrainingskarte ist innerhalb der Woche auf 15 Uhr festgelegt.

Berechtigungskarte

Nach dem Kursabschluss des Einstieges erhalten die Teilnehmenden eine Berechtigungskarte. Diese wird auf der Rückseite einer gebuchten Fitnesstrainingskarte einlaminiert und ausgehändigt. Bewahren Sie bitte jeweils Ihre letzte Karte zum Nachweis Ihrer Berechtigung auf. Bei erneuter Buchung einer Fitnesstrainingskarte bringen Sie bitte zum ersten Training die Berechtigungskarte mit.

Fitnesstrainingskarten: Laufzeit, Stornierung und Pause

Die Nutzungsberechtigung läuft zum Laufzeitende aus und muss nicht aktiv gekündigt werden.

Eine Stornierung der Fitnesstrainingskarte ist nur in Ausnahmefällen möglich:

  • Dauerhafte Sportuntauglichkeit mit Nachweis durch ärztliches Attest
  • Umzug mit Nachweis der Wohnortummeldung, die Distanz zum RWTH GYM muss über 60 Kilometer liegen

Eine Laufzeitunterbrechung kann unter den folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Vorübergehende Sportuntauglichkeit mit Nachweis durch ärztliches Attest
  • Auslandssemester mit Nachweis durch Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt
  • Praktikum mit Nachweis durch Praktikumsvereinbarung

Termine und Buchen

Voraussetzung für die Buchung ist die Teilnahme in einem Einführungs- oder Quereinstiegskurs.

Tageskarte

Nutzungsbedingungen

Die Tageskarte gilt nur für den Kalendertag, an dem sie gebucht wird.

Bitte beachten Sie die angepassten Öffnungszeiten an Feiertagen.

Die Öffnungszeiten an Feiertagen werden auf der RWTH GYM Webseite veröffentlicht.

Trainingsbereiche die für Kursangebote gesperrt sind können nicht für das freie Training genutzt werden.

Das Personal ist berechtigt den Zugang zum RWTH GYM zu verweigern, sollten die Punkte unter „Zum Training ist verpflichtend mitzubringen“ missachtet werden.

Nutzungsberechtigte Personen

  • Studierende
  • Mitarbeitende der RWTH Aachen und FH Aachen
  • Gäste und Externe haben keinen Zugang zum RWTH GYM

Zum Training ist verpflichtend mitzubringen:

  1. Anmeldebestätigung, die per Mail versendet wird
  2. Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis
  3. Saubere Sportschuhe
  4. Sportbekleidung
  5. Sauberes Handtuch
  6. Plastik- oder Metalltrinkflasche
  7. Großes Vorhängeschloss zum Einschließen der persönlichen Gegenstände

Kleiner Fitness Knigge

  • Cardio-Geräte müssen nach Gebrauch gereinigt werden
  • Geräte zwischen den Sätzen frei machen
  • Hanteln, Scheiben und Kleinmaterialien nach Gebrauch zurückräumen
  • Geräte nicht mit dem Handtuch reservieren
  • Die Racks angemessen lange nutzen, da hier die Nachfrage sehr hoch ist.

Stornierungsbedingungen

Eine Rückerstattung des Kartenentgelts ist nicht möglich.

Haftungsausschluss

Mit der Buchung einer Tageskarte erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, auf eine Einweisung in die Geräte- und Übungsnutzung einvernehmlich zu verzichten. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Trainingsgeräte ohne vorherige Einweisung ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt. Im Falle eines Schadens, der durch unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte entsteht, ist das Hochschulsportzentrum für daraus resultierende Verletzungen oder Schäden von jeglicher Haftung befreit. Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung, sich vor der Nutzung der Geräte über deren sachgemäße Handhabung zu informieren und bei Unklarheiten eine Einweisung durch das Personal in Anspruch zu nehmen. Das Hochschulsportzentrum der RWTH Aachen haftet nicht für Schäden, die infolge eigenmächtiger Nutzung ohne Einweisung entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Betreibers vor.

Termine und Buchen

Tageskarte